Alle Gebühren in der Übersicht

Nutzungsgebühren

Rookie Gebühr: 15,- €

Als Rookie gelten Sie bei uns, wenn die Prüfung der Fahrerlaubnis B vor weniger als 12 Monate bestanden wurde. Sie können dann alle Transporter außer dem Maxi mieten.

Auslandsfahrten

Bei jeder Auslandsfahrt erheben wir eine Gebühr. Bei Auslandsfahrten müssen sämtliche Kosten für Parken, Tanken/Laden, Maut & Vignetten selbst getragen werden und werden von uns nicht erstattet.

Sollten während Ihrer Miete Strafzettel im Ausland entstehen, werden diese von uns inkl. Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.

Die Gebühr bei Auslandsfahrten beträgt 5,- €/Tag.

Für unerlaubte Auslandsfahrten berechnen wir bis zu 250,- €

Fahrten außerhalb Deutschlands sind nur in bestimmte Länder erlaubt. Bei Verstoß kann zusätzlich eine Sicherheitskaution anfallen.

 

Bearbeitungsgebühren

Strafzettel: 29,50 € 

Die Bearbeitungsgebühr fällt zzgl. der Kosten des eigentlichen Strafzettels an und wird Ihnen automatisch weitergegeben.

Abschleppvorgang: 70,- €

Die Bearbeitungsgebühr fällt zzgl. der Kosten des Abschleppvorgangs an und wird automatisch mit berechnet. Entsteht zudem ein Nutzungsausfall, werden zusätzliche Kosten erhoben.

Rechnungskorrektur: 14,50 €

Wir erheben eine Gebühr, wenn die Rechnung nachträglich geändert wird. Dies gilt auch, wenn der Rechnungsempfänger namentlich geändert werden soll. Die Rechnung wird in diesem Fall geändert und postalisch zugestellt.

Mahnung: 5,- €

Die Mahngebühr entsteht bei schuldhaftem Verzug überfälliger Rechnungsbeträge für den Verwaltungsaufwand und beträgt 5,- €. Es wird eine Mahnung ausgesprochen. Anschließend erfolgt die Abgabe ans Inkassounternehmen.

Unfallgebühren

Bei einem Schaden, der am gemieteten Transporter entsteht, haftet der Mieter ohne zusätzliche Vereinbarung mit einem Betrag von bis zu 2.000,- €. Wird mit dem Mieter eine am Leitbild einer Vollkaskoversicherung orientierte Haftungsreduzierung vereinbart und hat der Mieter das hierfür geschuldete Entgelt bei Fälligkeit entrichtet, haften der Mieter sowie die in den Schutzbereich der vertraglichen Haftungsreduzierung einbezogenen berechtigten Fahrer pro Schadensfall bis zu einer Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung zuzüglich einer Unfallbearbeitungsgebühr über 130,‐ EUR.

Die Selbstbeteiligung je Schaden richtet sich nach dem Fahrzeugmodell. Die Tagesgebühr für die Herabsetzung beträgt:

  Van Kompakt Cargo Maxi Bus
bis 2.000 € 0,- € 0,- € 0,- € 0,- € 0,- €
bis 500 € 13,- €/Tg. 16,- €/Tg. 18,- €/Tg. 20,- €/Tg. 20,- €/Tg.
bis 300 € 17,- €/Tg. 20,- €/Tg. 21,- €/Tg. 23,- €/Tg. 23,- €/Tg.

 

Servicefahrt: 100€

Wird eine Fahrt beauftragt, die auf einen unsachgemäßen Gebrauch des Fahrzeuges zurückzuführen ist, entsteht die pauschale Aufwandsgebühr.

Sonderreinigung: 150€

Kosten richten sich nach Aufwand.

Rauchen: ab 100€

Bei den gemieteten Fahrzeugen handelt es sich um Nichtraucherfahrzeuge. Wird dennoch im Fahrzeug geraucht, entsteht eine pauschale Aufwandsgebühr von 100,- EUR.

Falschbetankung: 150€

Für angefallene Schäden und Abschleppdienst können zusätzliche Kosten entstehen.

Verlust Fahrzeugschlüssel: 300€

Zusätzlich können Reparaturkosten gemäß Fremdrechnung und Nutzungsausfall entstehen.

Aggressives Fahrverhalten: 250€

Bei wiederholtem oder besonders rücksichtslosem Fahrverhalten unter Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot des Straßenverkehrsrechts, durch das Verkehrsteilnehmer oder unsere Fahrzeuge konkret geschädigt oder gefährdet werden (insbesondere Fahren weit über der Geschwindigkeitsbegrenzung, in einer Weise, bei der das Fahrzeug unter Berücksichtigung der Verhältnisse nicht mehr sicher beherrscht werden kann, Drängeln oder abruptes Bremsen ohne sachlichen Grund, gefährliches Überholen oder Schneiden von Fahrzeugen).

Verlorenes/Beschädigtes Zubehör des Kraftfahrzeugs:

Die Kosten werden auf Grundlage des Beschaffungsbetrages in Rechnung gestellt.

Abschleppen durch Fremdfirma

Kosten richten sich gemäß Rechnung der Fremdfirma.

Vertragsstrafen werden nicht erhoben, soweit der Kunde nachweist, dass er für den Verstoß nicht verantwortlich ist, weil ihn daran kein Verschulden trifft.

Missbrauch & Straftaten

Vertragsstrafe: 250,-€

Vertragsstrafe bei Verstößen gegen die AGB/AMB – Bei Verstößen gegen die Pflichten, die in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Allgemeinen Mietbedingungen (AMB) als mit einer Vertragsstrafe bewehrt ausgewiesen sind.

Unberechtigte Nutzung: 50,-€

In der Vereinbarung zur Nutzung des Transporters (Transportervertrag) wird der Fahrer genannt, dessen Legitimation geprüft, gescannt und dokumentiert wird. Weitere Fahrer können gegen eine Gebühr und Vorlage des Führerscheins ebenfalls den Transporter nutzen.

Erfolgt die Nutzung durch eine nicht in dem Vertrag genannte Person, wird eine Gebühr für die unberechtigte Nutzung des Transporters erhoben. Auch kann eine Weitergabe zur strafrechtlichen Verfolgung veranlasst werden.

Nutzungsausfall:

Nach einer Buchung eines Transporters wird dieser geblockt und steht nicht mehr für eine Weitervermietung zur Verfügung. Wird eine Buchungsstornierung nicht bis zu 24 Stunden vorher durchgeführt, erfolgt die Berechnung einer Gebühr in Höhe der Nutzungsausfallzeit für diesen Transporter.

Verfolgung strafrechtlicher Tatbestände: 2.000,-€

Bei Sicherstellung des Fahrzeuges durch zuständige Dienstleister/Behörden können zusätzliche Gebühren anfallen. Diese richten sich nach Aufwand und Nutzungsausfall.